Energetische Inspektion nach EnEV - Raumluft- & kältetechnische Anlagen

Ziel der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist es, den Energieverbrauch von Kälte-, Klima- und Lüftungsanlagen zu verringern. Auf Grundlage der Europäischen Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden schreibt § 12 der EnEV die energetische Inspektion von Klimaanlagen mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW verpflichtend vor. Seit 2007 sind die Bauherren bzw. die Gebäudeeigentümer dafür verantwortlich, dass dieser Verpflichtung nachgekommen wird. 

Die Inspektion ist erstmals im zehnten Jahr nach der Inbetriebnahme oder der Erneuerung wesentlicher Bauteile wie Wärmeüberträger, Ventilator oder Kältemaschine durchzuführen. Anschließend muss die Prüfung mindestens alle zehn Jahre wiederholt werden.


Nutzen und Vorteile auf einen Blick

  • Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV)
  • Erkennen und Umsetzen von Energieeinsparpotenzialen
  • Reduzierung der Energiekosten bis zu 30%
  • Rechtsicherer Nachweis der energetischen Überprüfung an Raumluft- und kältetechnische Anlagen